Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern, liebe Ausbildungsbetriebe,
ab dem 15. März gilt folgende Regelung für den Unterrichtsbetrieb:
Die Kreisverwaltungsbehörde stellt am Freitag den maßgeblichen Inzidenzwert für den Landkreis Unterallgäu fest, nach dem sich dann die Organisation des Unterrichts (Präsenz- oder Distanzunterricht) in der kommenden Woche richtet. Diese Entscheidung gilt dann in der Regel für die gesamte Woche, außer das Infektionsgeschehen ändert sich sehr stark.
Der festgelegte Inzidenzwert der Kreisverwaltungsbehörde für Freitag, 16. April 2021 ist 186,5. Damit findet in der Kalenderwoche 16 vom 19. April – 23. April 2021 folgende Unterrichtsform statt: Distanzunterricht.
In den Abschlussklassen findet auch bei einer Sieben-Tage-Inzidenz über 100 Wechsel- bzw. Präsenzunterricht mit Mindestabstand von 1,5 m statt, sofern die Kreisverwaltungsbehörde nichts anderes anordnet.