Agnes Hölzler
Telefonnummer: 08331 984884-29
E-Mail: agnes.hoelzler@bfsnmmn.de
Ich berate und unterstütze Euch …
- bei Fragen zur Ausbildung und zu Ausbildungsrichtungen
- „Schullaufbahnberatung“, z. B. Was mache ich nach meiner Ausbildung?
- bei Weiter- und Fortbildungsmöglichkeiten
- über mögliche Lerntipps
- bei Fragen zu Nachteilsausgleich und Notenschutz
Sprechzeiten:
telefonisch, per Mail oder per Videokonferenz nach individueller Terminvereinbarung
Die Beratung ist freiwillig, kostenlos und unterliegt der Schweigepflicht!
Im Folgenden findet Ihr Informationen zu Schulabschlüssen über die Berufsausbildung
I. Allgemeines zur Berufsausbildung
Zu Beginn der Berufsausbildung muss die Vollzeitschulpflicht erfüllt sein. Die Vollzeitschulpflicht endet nach 9 Schuljahren (Art. 37 Abs. 3 BayEUG). Maßgeblich sind die tatsächlichen Schulbesuchsjahre, nicht die Jahrgangsstufen.
Für den Zugang zur Ausbildung im dualen System bestehen ansonsten keine weiteren Zugangsvoraussetzungen.
Am Ende der Ausbildung erhalten die Auszubildenden zwei Zeugnisse:
- das Zeugnis der Kammer über den Berufsabschluss
- das Abschlusszeugnis der Berufsschule
II. Folgende Schulabschlüsse können über die Berufsschule erworben werden:
1. Der erfolgreiche Abschluss der Mittelschule
Eine dem erfolgreichen Abschluss der Mittelschule entsprechende Schulbildung hat erworben, (u. a.) wer
die Berufsschule erfolgreich besucht hat oder ein einjähriges Vollzeitschuljahr an der Berufsschule erfolgreich abgeschlossen hat.
2. Mittlerer Schulabschluss (MABS)
Der Mittlere Schulabschluss wird mit dem Abschlusszeugnis der Berufsschule verliehen, wenn folgende drei Voraussetzungen erfüllt werden:
- erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung;
(Anmerkung: Zur Zuerkennung des MABS ist der Nachweis einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung mit einer Regelausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren erforderlich.) - Abschlusszeugnis der Berufsschule mit einem Notenschnitt vom mindestens 3,0;
(das Fach Sport wird zur Durchschnittsberechnung nicht herangezogen) - Nachweis ausreichender Englischkenntnisse auf dem Leistungsstand eines mindestens fünfjährigen Englischunterrichts;
Möglichkeiten zum Nachweis ausreichender Englischkenntnisse für den Mittleren Schulabschluss an der Berufsschule:
Note 4 im Abschlusszeugnis der Mittelschule (erfolgreicher oder qualifizierender Hauptschulabschluss/Mittelschulabschluss)
Note 4 im Abschlusszeugnis der Berufsschule
Note 4 bei nachträglicher externer Quali-Prüfung nur im Fach Englisch
Note 4 im Jahreszeugnis der 9. oder 10. Klasse eines Gymnasiums, einer Realschule oder einer Wirtschaftsschule
Es wird der Leistungsstand eines fünfjährigen Pflichtunterrichts zugrunde gelegt.
Die geforderten Englischkenntnisse werden ferner durch ein vom Staatsministerium allgemein anerkanntes KMK-Zertifikat nachgewiesen.
In Ausnahmefällen kann eine andere Fremdsprache als Englisch anerkannt werden.
3. Qualifizierter beruflicher Bildungsabschluss (QUABI)
Der Qualifizierte berufliche Bildungsabschluss ist ein mittlerer Schulabschluss und wird auf Antrag von der Mittelschule ausgestellt, an der der Qualifizierende Mittelschulabschluss (Quali) erworben wurde. (Falls die Berufsausbildung bis 31.07.1994 abgeschlossen ist die Berufsschule oder Berufsfachschule für die Ausstellung des QUABI zuständig.)
Voraussetzungen:
– ausreichende Leistungen in Englisch, die dem Leistungsstand eines fünfjährigen Unterrichts entsprechen
– Durchschnittsnote von mindestens 3,00 in der Abschlussprüfung der Berufsausbildung (bei IHK, HWK)
– qualifizierender Abschluss der Mittelschule
4. Berufstätigkeit mit berufsbezogenen Qualifizierungen
Den mittleren Schulabschluss können Berufstätige erwerben durch:
– Meisterprüfung nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes oder der Handwerksordnung oder
– Fortbildungsprüfung bei einer bayerischen Industrie- und Handelskammer oder einer bayerischen Handwerkskammer oder
– Fortbildungsprüfung bei der Landesanstalt für Landwirtschaft, der Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau oder eines Fortbildungszentrums für Landwirtschaft und Hauswirtschaft
Genauere Informationen hierzu:
http://www.km.bayern.de/schueler/abschluesse/mittlerer-schulabschluss/berufstaetige.html
5. „Berufsschule Plus – BS+“ Fachhochschulreife parallel zur Erstausbildung
Für besonders leistungsbereite und -fähige Auszubildende gibt es seit dem Schuljahr 2008/09 ein Angebot, das eine schulische Weiterqualifizierung bereits während der Ausbildung ermöglicht und in drei Jahren mit der Berufsausbildung zur Fachhochschulreife führt („Berufsschule plus – BS+“).
Im Rahmen von „Berufsschule Plus – BS+“ wird ein Angebot für Zusatzunterricht außerhalb des regulären Berufs- oder Berufsfachschulunterrichts und außerhalb der Arbeitszeit des Ausbildungsbetriebs geschaffen, der auf den Erwerb der Fachhochschulreife vorbereitet.
Genauere Informationen:
https://www.bsoal.de/fachbereiche/berufsschule-plus/
Weitergehende Informationen findest Du hier:
Der mittlere Schulabschluss über die Berufsschule (bayern.de)
Mein Bildungsweg: Der Online-Wegweiser des Bildungssystems in Bayern.
Mit virtueller Infografik.
III. Studieren ohne Abitur? Das geht! Und zwar so…
Für den Zugang an eine Hochschule ist nicht immer ein Abitur oder Fachabitur erforderlich. Es besteht auch die Möglichkeit, mit einer beruflichen Qualifikation zu studieren:
1. Studium mit abgeschlossener Berufsausbildung und Berufserfahrung
Voraussetzungen:
- Erfolgreicher Abschluss einer mindestens zweijährigen fachlich verwandten Berufsausbildung und
- mindestens drei Jahre fachlich verwandte Berufspraxis.
–> Berechtigung: Fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung
Zusätzlich erforderlich:
1. Beratungsgespräch an der Hochschule
2. Feststellung der Studieneignung
–> durch eine Zugangsprüfung oder
–> durch ein Probestudium von mindestens 1 Jahr
2. Studium mit Meister- oder beruflicher Fortbildungsprüfung oder als Absolvent einer Fachschule oder Fachakademie
Die Allgemeine Hochschulzugangsberechtigung erhalten:
- Meister*innen,
- Absolvent*innen einer gleichgestellten beruflichen Fortbildungsprüfung
- Absolvent*innen von Fachschulen (z.B. Techniker*in) und
- Absolvent*innen von Fachakademien (z. B. Erzieher*in)
Mit dem allgemeinen Hochschulzugang ist es möglich, sich für alle Studiengänge und Fachrichtungen an jeder Universität, Kunsthochschule und Hochschule für angewandte Wissenschaften zu bewerben.
Weitere Informationen für den Zugang an eine Hochschule ohne Abitur:
Qualifikationsverordnung – QualV.