Informationen

Ausbildungsdauer

Die Ausbildung dauert in Vollzeit fünf Jahre.
Sie unterteilt sich in:

  • zweijährige Ausbildung zum/r staatlich anerkannten Kinderpfleger/in an der Berufsfachschule (Bfs)
  • zwei Studienjahre an der Fachakademie Sozialpädagogik (FakS)
  • einjähriges Berufspraktikum

Das (Fach-) Abitur und vorher abgeschlossene Berufsaus-bildungen im sozialen, pädagogischen, pflegerischen und rehabilitativen Bereich können angerechnet werden, so dass sich die Ausbildungsdauer auf 3 Jahre verkürzt.

Aufnahmevoraussetzungen und Anmeldung

Die Aufnahme in das erste Studienjahr der Fachakademie für Sozialpädagogik setzt Folgendes voraus:

  1. die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife oder die Fachhochschulreife und jeweils einen Nachweis über mindestens 200 Zeitstunden Tätigkeit in einer sozialpädagogischen Einrichtung,
    oder
  2. einen mittleren Schulabschluss und eine einschlägige berufliche Vorbildung durch
    • eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem sozialpädagogischen, pädagogischen, sozialpflegerischen, pflegerischen oder rehabilitativen Beruf mit einer Regelausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren oder
    • eine abgeschlossene Berufsausbildung mit einer Regelausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren und einen Nachweis über mindestens 200 Zeitstunden Tätigkeit in einer sozialpädagogischen Einrichtung oder
    • ein erfolgreich abgeschlossenes sozialpädagogisches Seminar oder ein erfolgreich abgeschlossenes sozialpädagogisches Einführungsjahr oder
    • eine einschlägige berufliche Tätigkeit von mindestens vier Jahren.

Zur Anmeldung sind vorzulegen:

  • Anschreiben
  • Lebenslauf mit Lichtbild
  • Nachweis über schulische und/ oder berufliche Vorbildung
  • Ärztliches Attest darf bei Aufnahme nicht älter sein als drei Monate. (Kann nachgereicht werden.)
  • Amtliches Führungszeugnis darf bei Aufnahme nicht älter sein als drei Monate.

Entsprechende Vordrucke zur Beantragung erhalten Sie bei uns.

Berufsprofil / Tätigkeiten

Erzieher/innen beobachten das Verhalten und Befinden von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, betreuen sie und fördern deren körperliche und geistige Entwicklung.
Sie erstellen langfristige Erziehungspläne und bereiten Aktivitäten sowie pädagogische Maßnahmen vor. Die Ergebnisse aus freiem und gelenktem Spiel und kreativer Arbeit dokumentieren sie.
Erzieher/innen führen Gespräche sowohl im Team als auch mit Fachleuten aus Medizin, Psychologie und Therapie und unterstützen und beraten bei schulischen Aufgaben und privaten Problemen.
Zu Eltern bzw. Erziehungsberechtigten halten sie engen Kontakt und stehen ihnen informierend und beratend zur Seite.

Stundentafel

Fußnoten:

12 Davon zwei Stunden im gewählten Vertiefungsgebiet I oder II
13 Das Fach ist in die Ergänzungsprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife einzubringen.
14 Bei einer Teilnahme an der Ergänzungsprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife ist in diesem Fach die schriftliche Ergänzungsprüfung abzulegen.
15 Das Fach ist in die Ergänzungsprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife einzubringen
16 Bzw. Ethik und ethische Erziehung gem. § 8 FakOSozPäd
17 Davon drei Stunden Kunstpädagogik und drei Stunden Werkpädagogik
18 Davon drei Stunden Musikpädagogik, eine Stunde Rhythmik und zwei Stunden Sportpädagogik
19 Übungen zu sozialpädagogischen Arbeitsfeldern und zu ausgewählten Fachbereichen; sie dienen der Vertiefung und der persönlichen und beruflichen Schwerpunktsetzung. Der Bezug zu einem Lernfeld, zu den Fächern, zu den Förderschwerpunkten, zu ausgewählten Arbeitsfeldern oder Zielgruppen muss deutlich werden.
20 Das Fach ist in die Ergänzungsprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife einzubringen, sofern eine nicht auf bestimmte Studiengänge beschränkte Fachhochschulreife erworben werden soll.

Sozialpädagogische Praxis:

z.B. in Kinderkrippen, -gärten und -horten, schulvorbereitenden Einrichtungen (SVE) oder staatlichen Einrichtungen der Jugendhilfe

Die Ausbildung schließt mit einer schriftlichen, mündlichen und praktischen Prüfung am Ende des zweiten Studienjahres bzw. im Berufspraktikum ab. Neben dem beruflichen Abschluss kann durch die Ergänzungsprüfung im Fach Englisch die fachgebundene Fachhochschulreife erreicht werden.

Wieviel kostet die Ausbildung?

Es fällt kein Schulgeld an, lediglich Materialgeld wird einmal im Jahr erhoben.
Für die Ausbildung kann Schüler- oder Aufstiegs-BAföG beantragt werden. Weitere Informationen finden Sie unter:
www.das-neue-bafoeg.de oder www.aufstiegsbafoeg.de

Einsatz und Verdienst

Einsatzmöglichkeiten nach der Ausbildung sind:

  • Kindergärten, Kinderkrippen und Horte
  • Kinder-, Jugendwohn- und Erziehungsheime
  • Familien- und Suchtberatungsstellen
  • Tagesstätten oder Wohnheime für Menschen mit Behinderung
  • Erholungs- und Ferienheime

Im dritten Ausbildungsjahr ist das Gehalt rund 80% des Einstiegsgehalts. Das Einstiegsgehalt als Erzieher/-in beträgt ca. 2830 € brutto.

Alle Informationen kompakt auf unserem Flyer: