Staatlich geprüfte(r) Kinderpfleger(in)

Berufsbild

Der Besuch einer Berufsfachschule für Kinderpflege vermittelt grundlegende Kenntnisse und Fertigkeiten zur pädagogischen Mitarbeit in verschiedenen so- zialpädagogischen Arbeitsfeldern, insbesondere bei der Betreuung, Bildung und Erziehung von Kindern im vorschulischen Alter oder frühen Schulalter.

Betreuung-, Bildung-, und Erziehungsaufgaben sind z.B.:

  • Entwicklung von: Basiskompetenzen wie Werteorientierung, Selbstbewusstsein, Verantwortungsbewusstsein, Resilienz usw.
  • Sprach- und Medienerziehung, Literacy-Erziehung
  • Künstlerisch-ästhetische Bildung: Zeichnen, Werken, Musizieren, Singen
  • Mathematisch- naturwissenschaftliche Erziehung: Experimentieren und Forschen
  • Bewegungserziehung: Sport, Rhythmik und Tanz
  • Festgestaltung

Der Beruf der/s staatlich geprüften Kinderpfleger/in ist Voraussetzung für die Ausbildung zur/zum Erzieher/in.

 

Ausbildungsinhalte

2 Jahre Vollzeitunterricht mit eintägigem Praktikum pro Woche in sozialpädagogischen Einrichtungen, z.B. Kinderkrippe, Kindergarten, Sonderkindergarten, Kinderhort…

  • Personen und Situationen wahrnehmen, Verhalten beobachten und erklären
  • Bedürfnisse des täglichen Lebens erkennen und ihnen gerecht werden
  • Erzieherisches Handeln planen, durchführen und reflektieren
  • Bildungsprozesse anregen und begleiten
  • Beziehung und Kommunikation gestalten
  • Mit allen am Bildungs- und Erziehungsprozess Beteiligten zusammenarbeiten

Nach bestandener Abschlussprüfung wird den Absolventen der Berufsabschluss „Staatlich geprüfter Kinderpfleger / Staatlich geprüfte Kinderpflegerin“ zuerkannt.
Mit einem Notendurchschnitt von mindestens 3,0 und dem Nachweis ausreichender Englischkenntnisse wird der mittlere Bildungsabschluss erteilt.

 

 

Aufnahmevoraussetzungen

Voraussetzung für die Aufnahme ist der erfolgreiche Abschluss der Mittelschule/Hauptschule.

Zur Anmeldung sind vorzulegen:

  • Anmeldung
  • Lebenslauf mit Lichtbild
  • Zeugniskopie

BewerberInnen müssen sich frühzeitig um eine Praktikumsstelle in einer sozialpädagogischen Einrichtung kümmern. Bitte verwenden Sie für die Bestätigung unsere Vorlage (siehe Download).

Die Aufnahme setzt außerdem nach Schulbeginn die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses voraus, das die Eignung für diesen Beruf nachweist und nicht älter als drei Monate sein soll. Bitte verwenden Sie unsere Vorlage (siehe Download).

Weiterhin müssen die Bewerber vor Beginn des Praktikums (November) ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen.

Die endgültige Aufnahme ist abhängig vom Bestehen der Probezeit. Als Probezeit gilt das erste Schulhalbjahr.

Wir wünschen uns von unseren Schülern:

  • Interesse und Freude am Umgang mit Kindern
  • Kontaktfreudigkeit
  • Einfühlungsvermögen
  • Belastbarkeit
  • Freude an musischem Tun
  • Freude an der Bewegung

Für die Dauer der Ausbildungszeit kann BAföG beantragt werden.

Die Fahrtkostenübernahme ist entsprechend den geltenden Bestimmungen möglich.
(z.B. erstes Ausbildungsjahr, Schüler des Lankreises Unterallgäu etc.)

 

 

Stundentafel

Fachtheoretischer Unterricht 

 
 Jgst. 10Jgst.11
 Religionslehre und Religionspädagogik
 Ethik und ethische Erziehung
21
 Deutsch und Kommunikation33
 Englisch21
 Sozialkunde und Berufskunde22
 Pädagogik und Psychologie34
 Ökologie und Gesundheit22
 Rechtskunde1
 Mathematisch-naturwissenschaftliche Erziehung12
 Säuglingsbetreuung2

Fachpraktischer Unterricht 

 Jgst. 10Jgst.11
 Praxis- und Methodenlehre und Medienerziehung33
 Werkerziehung und Gestaltung22
 Musik und Musikerziehung22
 Sport- und Bewegungserziehung22
 Hauswirtschaftliche Erziehung32

Sozialpädagogische Praxis 

 Jgst. 10Jgst. 11
 im Kindergarten67
 oder im Kinderhort67
 oder in einer Kinderkrippe67

 

Weiterbildungsmöglichkeiten

Die Ausbildung zur Kinderpflegerin / zum Kinderpfleger ist Ausgangsbasis für weitere Berufe im Erziehungs- und Pflegebereich.
zum Beispiel:

  • Erzieher / Erzieherin
  • Heilerziehungspflege
  • Familienpflege
  • Kinderkrankenpflege
  • Altenpflege
  • Berufsoberschule (BOS) mit den Möglichkeiten des höheren Bildungsabschlusses
 

Einsatzmöglichkeiten

  • Kinderkrippe
  • Kindergarten
  • Sonderkindergarten
  • Kinderhort
  • Einrichtungen für Kinder mit Behinderungen
 

Verdienstmöglichkeiten

Staatlich geprüfte Kinderpflegerin, Berufsanfängerin, 18 Jahre

Bruttogehalt: 1771,00 Euro
TVöD S3, Stufe 1

nach einem Jahr Betriebszugehörigkeit:
Bruttogehalt: 1995,42 Euro
TVöD S3, Stufe 2

Laut Auskunft der Besoldungsstelle der Stadt Memmingen (07.12.2010)