Aufnahmevoraussetzungen

  • Aufnahmevoraussetzung in die 10. Klasse der Berufsfachschule für Sozialpflege ist die beendigte Vollzeitschulpflicht. Die endgültige Aufnahme hängt vom Bestehen der Probezeit ab (1. Schulhalbjahr).


  • Dieser Schulzweig ist überwiegend für Hauptschüler gedacht, steht aber auch Erwachsenen offen, wenn diese eine Ausbildung zur Sozialbetreuerin und Pflegefachhelferin / zum Sozialbetreuer und Pflegefachhelfer nachholen oder durch Umqualifizierung in den Bereich Sozialpflege wechseln wollen.

 

  • Die Aufnahme setzt außerdem die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses voraus, das nicht älter als drei Monate sein soll und nachweist, dass der Bewerber für einen sozialpflegerischen Beruf geeignet ist.

 

  • Weiterhin müssen Bewerber, die nicht direkt von einer Schule kommen, ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen.

 

  • SchülerInnen können nicht aufgenommen werden, wenn Tatsachen vorliegen, die sie als ungeeignet für den Beruf als Sozialbetreuer/in und Pflegefachhelfer/in erscheinen lassen, zum Beispiel bekannt gewordener Drogenkonsum.

 

  • Für die Dauer der Ausbildungszeit kann BAföG beantragt werden.

 

  • Die Fahrtkosten werden nur im ersten Ausbildungsjahr und auch nur zur nächstgelegenen Berufsfachschule von den Landkreisen bzw. der Stadt Memmingen übernommen.