Organisation

  • Für den Unterricht fallen Kopier- und Materialkosten an.
  • Berufskleidung muss beschafft werden (Koch- und Servicekleidung).
  • Während des Schuljahres werden Praktika in gastgewerblichen Ausbildungsbetrieben abgeleistet.
  • Bei Bestehen des BVJ kann unter Umständen der Hauptschulabschluss erworben werden.
  • Bei Bestehen des BVJ ist die Schulpflicht erfüllt.
  • Der regelmäßige, aktive Unterrichtsbesuch ist Pflicht. Beim Berufsvorbereitungsjahr handelt es sich um keine Pflichtschule. Bei häufigen Schulversäumnissen oder unangemessenem Verhalten erfolgt ein Ausschluss aus der Schule.